Es gibt Situationen im Leben, über die sich der Mensch nur sehr ungern Gedanken macht, da man hofft, dass sie möglichst nie eintreten. Hierzu zählen jegliche Art von Unfällen, sei es im Verkehr, am Arbeitsplatz oder beim Sport. Der positiv denkende Mensch hofft, dass nichts schlimmes passiert, doch leider ist unser Alltag voller Tücken und unglücklicher Umstände und Unfälle sind über kurz oder lang unvermeidbar.

Natürlich ist das Wichtigste, dass alle Beteiligten einen Unfall ohne bleibende Schäden überstehen, aber jede davongetragene Verletzung, egal ob körperlich oder psychisch, bremst uns in unseren alltäglichen Abläufen zumindest vorübergehend aus. Aus rechtlicher Sicht geht es bei einem Unfall natürlich als erstes um die Schuldfrage. Einhergehend damit werden von den Unfallbeteiligten meist auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Hierzu zählt auch der Haushaltsführungsschaden, der als Folge des Unfalls eintritt. Nach allgemeiner Definition tritt ein Haushaltsführungsschaden dann ein, wenn eine Person ohne Eigenverschulden einen Unfall erleidet und daraus Verletzungen davonträgt, die sie in der Ausführung der allgemeinen Hausarbeiten einschränken. Der Haushaltsführungsschaden beruht in der Regel auf einer Körperverletzung, wodurch der Begriff zumeist im Strafrecht oder Verkehrsrecht, dort vor allem bei Straßenverkehrsunfällen, auftaucht und geltend gemacht werden kann. Die Anspruchsgrundlage bildet hierbei stets § 843 Abs. 1 BGB. Maßgebend für die Feststellung des Umfangs eines Haushaltsführungsschadens ist die detaillierte Beantwortung eines Fragebogens zur Einschätzung der im Haushalt erforderlichen Arbeitszeit.

Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht betreuen und beraten wir regelmäßig Mandanten bei Fragen zu Schadensersatz und den daraus resultierenden Ansprüchen. Dem Haushaltsführungsschaden als weiteren Bestandteil eines Unfallschadens messen wir deshalb eine hohe Wichtigkeit bei, da er im Zuge der Abwicklung eines Unfalls oft vergessen wird, obwohl gerade im alltäglichen Familienverbund die anhaltende oder vorübergehende körperliche und/oder psychische Einschränkung eines Familienmitglieds schwer wiegt, von Selbstversorgern ganz zu schweigen. Gern beraten wir Sie bei allgemeinen Fragen zu Schadensersatzansprüchen oder insbesondere dem Haushaltsführungsschaden und unterstützen Sie kompetent bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Schreiben Sie einen Kommentar