Endlich gibt es eine Entscheidung in der seit vielen Jahren offenen Streitfrage über eine kostenlose Erstberatung durch Anwälte. Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Anfang Juli mit einer Leitsatzentscheidung die vorherrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur bestätigt und somit die nötige Rechtssicherheit für eine kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht geschaffen (BGH, Urteil vom 03. Juli 2017, AnwZ (Brfg) 42/16). Doch was genau wurde da eigentlich entschieden und warum?

Im konkreten Fall war eine Rechtsanwaltskammer gegen einen Anwalt vorgegangen, dessen Kanzlei in einer Regionalzeitung mit einer kostenlosen Erstberatung nach einem Verkehrsunfall geworben hatte. Die zuständige Rechtsanwaltskammer hatte mit Bezug auf die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgebracht, dass eine kostenlose Rechtsberatung ohne inhaltliche Qualifizierung anhand der Besonderheiten des Falls oder der den Rechtsrat suchenden Person unzulässig sei. Konkret bezog sich die Kammer auf § 49b BRAO, § 34 RVG und § 4 RVG. Es folgte ein Widerspruchsbescheid, gegen den der Rechtsanwalt Klage erhob, wonach der angefochtene Bescheid durch den Brandenburgischen Anwaltsgerichtshof aufgehoben wurde. Die daraufhin zugelassene Berufung der Rechtsanwaltskammer war beim BGH aus folgenden Gründen erfolglos geblieben:

Nach Auffassung des BGH schreibt das RVG keine bestimmte Gebühr für eine Erstberatung vor, sondern deckelt sie für Verbraucher auf höchstens 190 Euro. Eine Mindestgebühr, die mit Verstoß gegen § 49b Abs. 1 BRAO unterschritten werden könnte, sehe das RVG eben nicht vor. Außerdem konnte der BGH auch keinen Verstoß gegen §§ 34, 4 RVG erkennen.

Dank dieses Urteils stärkt der BGH die Anwaltschaft, welche jetzt ohne Probleme kostenlose Erstberatungen anbieten kann. Diese Leistung haben Nicht-anwaltliche Anbieter im Rechtsdienstleistungsmarkt schon längst im Programm. Der bisher bestehende Wettbewerbsvorteil ist damit nunmehr endlich aufgehoben. Die Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat bietet ihren Mandanten selbstverständlich auch die Möglichkeit zu einer kostenlosen Erstberatung nach einem Verkehrsunfall. Nutzen Sie diese Chance und verschaffen Sie sich einen fachlich-kompetenten Überblick über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach einem erlittenen oder verursachten Verkehrsunfall. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihren Besuch in unserer Kanzlei.

2 Kommentare
  1. Wie praktisch, dass es zum Teil kostenlose Erstberatungen gibt. Mein Bruder hatte letzte Woche nämlich leider einen Autounfall. Da dieser leider im Streit auseinander gegangen ist, möchte er sich nun an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden.

  2. Ich such zur Zeit eine Rechtsberatung. Gut zu wissen, dass es auch eine kostenlose erste Rechtsberatung gibt. Das es sogar eine gesetzliche Handhabung zu den kosten der ersten Rechtsberatung gibt, finde ich bemerkenswert.

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