Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei höheren Einkommensverhältnissen

Die Trennung von Ehegatten beschäftigt regelmäßig deutsche Gerichte und auch wir von der Rechtsanwaltskanzlei Schieferdecker-Donat haben schon ausführlich über die Themen Auskunftsanspruch bei Unterhaltszahlungen und Ablehnung von Trennungsunterhalt aus Billigkeitsgründen informiert. Doch wie verhält es sich mit dem nachehelichen Unterhalt, gerade auch bei höheren Einkommensverhältnissen? Der nachfolgende Blogbeitrag erläutert die aktuelle Rechtslage.

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Ablehnung von Trennungsunterhalt aus Billigkeitsgründen

Wenn zwei Menschen heiraten, hofft man, dass die Liebe ewig hält. Doch was ist, wenn dem nicht so ist? Entschließen sich die Ehepartner zu einer Trennung geht dies nur selten konfliktlos vonstatten. Einer der häufigsten Streit- bzw. Diskussionspunkte betrifft den finanziellen Aspekt einer Trennung, neben der Gütertrennung kommt auch immer öfter das Thema Trennungsunterhalt zur Sprache.

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Auskunftsanspruch bei Unterhaltszahlungen

Wenn sich Eheleute trennen, die gemeinsame Kinder haben, kommen schnell Fragen zur Unterhaltspflicht und den damit einhergehenden Unterhaltszahlungen auf. Um den zu zahlenden Unterhalt korrekt berechnen zu können, muss der vermeintlich Unterhaltspflichtige dem Unterhaltsberechtigten Auskunft erteilen. Doch welchen Voraussetzungen unterliegt dieser Auskunftsanspruch? Und wie verhält man sich bei häufigen Auskunftsanfragen des vormaligen Ehepartners?

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